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   FG Brandenburg, 14.06.2000 - 2 K 1515/98 E, G   

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FG Brandenburg, 14.06.2000 - 2 K 1515/98 E, G (https://dejure.org/2000,14535)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2000 - 2 K 1515/98 E, G (https://dejure.org/2000,14535)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - 2 K 1515/98 E, G (https://dejure.org/2000,14535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Qualifizierung einer Darlehensforderung eines Tischlereibetriebs gegenüber Dritten als Betriebsvermögen oder Privatvermögen; Maßgeblichkeit der Behandlung in der laufenden Buchhaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5
    Darlehensforderung eines Tischlereibetriebs gegenüber Dritten als Betriebsvermögen; Maßgeblichkeit der Behandlung in der laufenden Buchhaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Darlehensforderung eines Tischlereibetriebs gegenüber Dritten als Betriebsvermögen - Maßgeblichkeit der Behandlung in der laufenden Buchhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 418
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2000 - 2 K 1515/98
    Das Wirtschaftsgut muss sich hiernach, wenn auch nicht unentbehrlich oder notwendig im Sinne von erforderlich, so doch in gewisser Weise auf den Betriebsablauf beziehen und ihm zu dienen bestimmt sein (siehe auch BFH, Urteil vom 19. Februar 1987 - IV R 175/85, BFHE 149, 193; BStBl. II 1987, 430 [432] und vom 6. März 1991 - X R 57/88, BFHE 164, 246 ; BStBl. II 1991, 829 [830]).

    Kommt der Einsatz des Wirtschaftsguts im Betrieb nur als möglich in Betracht, ist aber noch nicht sicher, fehlt es an der endgültigen Funktionszuweisung, die die Annahme notwendigen Betriebsvermögens rechtfertigen würde (siehe auch BFH, Urteil vom 6. März 1991 - X R 57/88, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 27.03.1974 - I R 44/73

    Reisebüro - Vermietung von Räumen - Inhaber - Vermietungstätigkeit - Betrieb des

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2000 - 2 K 1515/98
    Diesem Ergebnis steht auch nicht das Urteil des BFH vom 27. März 1974 ( I R 44/73, BStBl. II 1974, 488) entgegen, denn in dem dort entschiedenen Fall waren Haupt- und Nebentätigkeit des Steuerpflichtigen eng verwandt.

    Denn eine Einlage kann steuerlich nicht mehr anerkannt werden, wenn sie nur noch dem Zweck hätte dienen können, einen außerhalb des Betriebs entstandenen oder zu befürchtenden Verlust in die betriebliche Sphäre zu verlagern (ebenso BFH, Urteil vom 27. März 1974 - I R 44/73, a.a.O. [489 f.]).

  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 100/87

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung durch Ausfall eines

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2000 - 2 K 1515/98
    Der Verlust der Darlehensforderung führt auch nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, denn Aufwendungen, die das Kapital selbst betreffen, berühren die Einkunftsart des § 20 EStG grundsätzlich nicht (ebenso BFH, Urteil vom 16. April 1991 - VIII R 100/87, BFHE 165, 31 ; BStBl. II 1992, 234 [236] und vom 19. Mai 1992 - VIII R 16/88, BFHE 168, 170 ; BStBl. II 1992, 902 [904]).
  • BFH, 01.12.1976 - I R 73/74

    Unzulässigkeit der Änderung einzelner Besteuerungsgrundlagen im Urteilstenor

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2000 - 2 K 1515/98
    Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören solche Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind (ebenso BFH, Urteil vom 1. Dezember 1976 - I R 73/74, BStBl. II 1977, 315 [317]).
  • BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76

    Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2000 - 2 K 1515/98
    Ein Wirtschaftsgut kann dann gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn es objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern (so auch BFH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - IV R 125/76, BStBl. II 1980, 40, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.1992 - VIII R 16/88

    Keine ähnliche Beteiligung durch kapitalersetzende Maßnahmen (§ 17 Abs. 1 EStG

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2000 - 2 K 1515/98
    Der Verlust der Darlehensforderung führt auch nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, denn Aufwendungen, die das Kapital selbst betreffen, berühren die Einkunftsart des § 20 EStG grundsätzlich nicht (ebenso BFH, Urteil vom 16. April 1991 - VIII R 100/87, BFHE 165, 31 ; BStBl. II 1992, 234 [236] und vom 19. Mai 1992 - VIII R 16/88, BFHE 168, 170 ; BStBl. II 1992, 902 [904]).
  • BFH, 11.07.1996 - IV R 67/95

    Konkretisierung und Qualifizierung von spekulativen Warentermingeschäften im

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2000 - 2 K 1515/98
    Obgleich das Darlehen subjektiv vom Kläger dazu bestimmt gewesen sein mag, seinen Betrieb zu fördern, setzt die darüber hinaus erforderliche Widmung des Darlehens als gewillkürtes Betriebsvermögen voraus, dass die notwendige betriebliche Verbuchung zeitnah bereits bei den laufenden Buchhaltungsarbeiten erfolgt (so auch BFH, Urteil vom 11. Juli 1996 - IV R 67/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV 1997, 114 [115]).
  • BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77

    Ein GmbH-Anteil gehört nicht zum Betriebsvermögen eines Steuerberaters, wenn der

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2000 - 2 K 1515/98
    Auch die Erwartung des Klägers, mit dem Darlehen einen Auftrag von Frau T zu erlangen, ist nicht ausreichend, es kommt vielmehr auf den tatsächlichen Verwendungszweck im Einzelfall, also auf die konkrete Funktion des Wirtschaftsguts an (so auch BFH, Urteil vom 22. Januar 1981 - IV R 107/77, BStBl. II 1981, 564 [566]).
  • BFH, 24.01.1975 - VI R 148/72

    Keine Beschwer bei Steuerfestsetzung auf 0 DM, wenn im Verfahren nach dem

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2000 - 2 K 1515/98
    Der Kläger ist durch die Festsetzung der Einkommensteuer bzw. des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags auf DM 0,- nicht beschwert (ebenso Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 24. Januar 1975 - VI R 148/72, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 115, 9, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1975, 382).
  • BFH, 19.02.1987 - IV R 175/85

    Anteil an Einfamilienhaus als Sonderbetriebsvermögen eines Kommanditisten einer

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2000 - 2 K 1515/98
    Das Wirtschaftsgut muss sich hiernach, wenn auch nicht unentbehrlich oder notwendig im Sinne von erforderlich, so doch in gewisser Weise auf den Betriebsablauf beziehen und ihm zu dienen bestimmt sein (siehe auch BFH, Urteil vom 19. Februar 1987 - IV R 175/85, BFHE 149, 193; BStBl. II 1987, 430 [432] und vom 6. März 1991 - X R 57/88, BFHE 164, 246 ; BStBl. II 1991, 829 [830]).
  • BFH, 30.06.1966 - VI 390/65

    Zulässigkeit der Berichtigungsveranlagung im Fall eines Ehegattendarlehens

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